Seit dem 1. Juli 1998 gibt es das traditionelle Aufgebot nicht mehr, an seine Stelle ist die Anmeldung zur Eheschließung getreten. Die wichtigsten Neuerungen sind die Abschaffung der Trauzeugen und der Verzicht auf den öffentlichen Aushang der Heiratsabsicht.

Anmeldung

Die Anmeldung zur Eheschließung muß im Wohnort einer der beiden Partner erfolgen, dabei ist egal, ob es sich um einen Haupt- oder Nebenwohnsitz handelt. Bei der Gelegenheit kann man bereits den Standesbeamten um eine Überweisung an ein anderes Standesamt bitten, sofern dies gewünscht wird. Für gewöhnlich erscheint das Brautpaar gemeinsam auf dem Standesamt. Sollte jedoch einer der beiden Partner verhindert sein, so kann er dem anderen eine unterschriebene Erklärung mitgeben, die seinen Heiratswillen bestätigt. Das Formular für eine solche Einwilligung erhalten Sie bei jedem Standesamt.

Bei der Anmeldung prüft der Standesbeamte die Papiere auf Ihre Vollständigkeit, die Identität der Eheleute und ob es rechtliche Einwände gegen eine Ehe gibt. Wenn der Ehe nichts im Wege steht, erteilt er die Erlaubnis, binnen der nächsten 6 Monate zu heiraten. Im Umkehrschluß bedeutet das, daß der Trautermin frühestens 6 Monate vorher festgemacht werden kann, einige Standesämter bieten allerdings die Möglichkeit, sich für einen Termin vormerken zu lassen.

Wenn Sie zu einem bestimmten Termin gerne heiraten möchten, kümmern Sie sich rechtzeitig um einen Termin für die standesamtliche Trauung, je beliebter das Standesamt auf dem Sie heiraten möchten ist, desto schneller ist es ausgebucht. Theoretisch wäre eine sofortige standesamtliche Trauung denkbar, in der Praxis wird man jedoch nur selten einen Standesbeamten finden, der zu einer so spontanen Handlung bereit ist. Im Allgemeinen wird bei der Anmeldung auch gleich der Trautermin vereinbart.

Wenn Sie möchten, können Sie bei der Anmeldung auch gleich den Ehenamen festlegen. Spätestens bei der standesamtlichen Trauung muß dieser feststehen, einzige Ausnahme ist, wenn beide Partner Ihren Namen behalten wollen, dann muß jedoch spätestens bei der Geburt des ersten Kindes einer der beiden Namen zum Familiennamen bestimmt werden.

Dokumente

Für die standesamtliche Trauung bzw. für die Anmeldung zur Eheschließung werden diverse Dokumente benötigt. Im einfachsten Fall sind beide Partner deutsch, volljährig, kinderlos und waren noch nicht verheiratet, dann sind folgende Papiere zur Anmeldung zur Eheschließung notwendig:

Abstammungsurkunde
Heiratswillige, deren Eltern vor dem 1.1.1958 geheiratet haben, benötigen eine Abstammungsurkunde (Geburtsurkunde) vom Standesamt des Geburtsortes, allen anderen genügt eine beglaubigte Abschrift aus dem Familienbuch der Eltern, nicht zu verwechseln mit dem Familienstammbuch. Die Abschrift erhalten Sie auf dem Standesamt des Wohnortes Ihrer Eltern.

Gültiger Personalausweis oder Reisepass

Aktuelle Meldebescheinigung
Die Melde- bzw. Aufenthaltsbescheinigung erhalten Sie beim Einwohnermeldeamt Ihres Hauptwohnsitzes. Sie sollte in der Regel nicht älter als einen Monat sein.

Nachweis über akademischen Grad
Sofern Sie möchten, dass eventuelle akademische Grade in die Heiratsurkunde eingetragen werden, bringen Sie zur Anmeldung, spätestens jedoch zur Trauung, einen Nachweis über Ihren akademischen Grad mit.

Kosten

Auch Heiraten ist nicht umsonst, für die Anmeldung werden z.Z. etwa Euro 33,00 fällig, die Heiratsurkunde kostet Euro 8,00. Weitere Kosten fallen für das Stammbuch und diverse Urkunden an.

Status

Schwieriger wird es, wenn ein oder mehrere gemeinsame Kinder existieren, ein Partner bereits verheiratet war, ...

gemeinsames Kind
Hat das zukünftige Ehepaar bereits ein gemeinsames Kind, so sollte es zur Anmeldung die Geburtsurkunde und eine Vaterschaftserklärung des Bräutigams mitbringen. Mit der Heirat wird das Kind automatisch ehelich.

geschieden
War einer der zukünftigen Eheleute bereits einmal verheiratet, so muß er die Heiratsurkunde und das Scheidungsurteil zur Anmeldung zur Eheschließung mitbringen. Beide Urkunden erhält man auf dem Standesamt, auf dem die Ehe geschlossen wurde. Bis vor kurzen galt für geschiedene Frauen eine Wartezeit von 10 Monaten bis Sie sich wieder verheiraten durfte, um sicher zu gehen, das Sie nicht mit einem Kind von Ihrem Ex-Mann schwanger war.

verwitwet
Ist ein Partner verwitwet, so benötigt er für die Anmeldung zur Eheschließung die Heiratsurkunde, sowie die Sterbeurkunde des verstorbenen Partners.

Minderjährigkeit
Die Ehe ist rechtlich gesehen ein Vertrag, deshalb müssen beide Partner volljährig sein. Ist dies nicht der Fall, benötigt der minderjährige Partner die Erlaubnis des gesetzlichen Vertreters, in der Regel die Eltern.

Eheverbote

Wer das 16. Lebensjahr noch nicht vollendet hat, darf jedoch überhaupt nicht heiraten. Die Ehe darf auch nicht geschlossen werden, wenn beide Partner noch minderjährig sind. Ebenfalls nicht heiraten dürfen Verwandte in gerader Linie und Geschwister. In komplizierteren Fällen, wenn z.B. ein Partner Ausländer ist, adoptiert wurde oder Kinder aus einer anderen Ehe hat, können weitere Unterlagen erforderlich sein. Details erfragen Sie am Besten bei Ihrem zuständigen Standesamt.