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Seit dem 1. Juli 1998 gibt es das traditionelle Aufgebot nicht mehr, an seine Stelle ist die Anmeldung zur Eheschließung getreten. Die wichtigsten Neuerungen sind die Abschaffung der Trauzeugen und der Verzicht auf den öffentlichen Aushang der Heiratsabsicht. AnmeldungDie Anmeldung zur Eheschließung muß im Wohnort einer der beiden Partner erfolgen, dabei ist egal, ob es sich um einen Haupt- oder Nebenwohnsitz handelt. Bei der Gelegenheit kann man bereits den Standesbeamten um eine Überweisung an ein anderes Standesamt bitten, sofern dies gewünscht wird. Für gewöhnlich erscheint das Brautpaar gemeinsam auf dem Standesamt. Sollte jedoch einer der beiden Partner verhindert sein, so kann er dem anderen eine unterschriebene Erklärung mitgeben, die seinen Heiratswillen bestätigt. Das Formular für eine solche Einwilligung erhalten Sie bei jedem Standesamt. Bei der Anmeldung prüft der Standesbeamte die Papiere auf Ihre Vollständigkeit, die Identität der Eheleute und ob es rechtliche Einwände gegen eine Ehe gibt. Wenn der Ehe nichts im Wege steht, erteilt er die Erlaubnis, binnen der nächsten 6 Monate zu heiraten. Im Umkehrschluß bedeutet das, daß der Trautermin frühestens 6 Monate vorher festgemacht werden kann, einige Standesämter bieten allerdings die Möglichkeit, sich für einen Termin vormerken zu lassen. Wenn Sie zu einem bestimmten Termin gerne heiraten möchten, kümmern Sie sich rechtzeitig um einen Termin für die standesamtliche Trauung, je beliebter das Standesamt auf dem Sie heiraten möchten ist, desto schneller ist es ausgebucht. Theoretisch wäre eine sofortige standesamtliche Trauung denkbar, in der Praxis wird man jedoch nur selten einen Standesbeamten finden, der zu einer so spontanen Handlung bereit ist. Im Allgemeinen wird bei der Anmeldung auch gleich der Trautermin vereinbart. Wenn Sie möchten, können Sie bei der Anmeldung auch gleich den Ehenamen festlegen. Spätestens bei der standesamtlichen Trauung muß dieser feststehen, einzige Ausnahme ist, wenn beide Partner Ihren Namen behalten wollen, dann muß jedoch spätestens bei der Geburt des ersten Kindes einer der beiden Namen zum Familiennamen bestimmt werden. DokumenteFür die standesamtliche Trauung bzw. für die Anmeldung zur Eheschließung werden diverse Dokumente benötigt. Im einfachsten Fall sind beide Partner deutsch, volljährig, kinderlos und waren noch nicht verheiratet, dann sind folgende Papiere zur Anmeldung zur Eheschließung notwendig: Abstammungsurkunde Nachweis über akademischen Grad KostenAuch Heiraten ist nicht umsonst, für die Anmeldung werden z.Z. etwa Euro 33,00 fällig, die Heiratsurkunde kostet Euro 8,00. Weitere Kosten fallen für das Stammbuch und diverse Urkunden an. StatusSchwieriger wird es, wenn ein oder mehrere gemeinsame Kinder existieren, ein Partner bereits verheiratet war, ... gemeinsames Kind geschieden verwitwet Minderjährigkeit EheverboteWer das 16. Lebensjahr noch nicht vollendet hat, darf jedoch überhaupt nicht heiraten. Die Ehe darf auch nicht geschlossen werden, wenn beide Partner noch minderjährig sind. Ebenfalls nicht heiraten dürfen Verwandte in gerader Linie und Geschwister. In komplizierteren Fällen, wenn z.B. ein Partner Ausländer ist, adoptiert wurde oder Kinder aus einer anderen Ehe hat, können weitere Unterlagen erforderlich sein. Details erfragen Sie am Besten bei Ihrem zuständigen Standesamt.
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