Jeder, der eine Ehe eingeht, sollte sich vorher über die Konsequenzen im Klaren sein. Die Statistik beweist, dass der Bund für's Leben leider sehr oft in einer Scheidung endet. Auch wenn es im Moment unromantisch ist, sollte man realistisch sein. In der Regel wurden alle Ehen die in die Brüche gehen einmal mit der Überzeugung geschlossen, dass sie ewig halten würden.
Es ist also kein Beweis von mangelnder Liebe, einen Ehevertrag abzuschließen. Oft wird in einem Ehevertrag ja auch dafür gesorgt, dass der Partner im Falle der Trennung gut versorgt ist.

Wann ist ein Ehevertrag sinnvoll?

Nicht immer muss ein Ehevertrag geschlossen werden. Hier ein paar Beispiele, wann es sinnvol ist:

  • wenn einer der Partner hohe Schulden mit in die Ehe bringt
  • wenn einer der Partner ein größeres Vermögen mit in die Ehe bringt, dass sich während der Ehe noch verändern kann.
  • wenn einer der Partner eine oder mehrere hohe Erbschaften während der Ehe erwarten
  • wenn einer der Partner vom anderen finanziert wird. Hier kann ein finanzieller Ausgleich festgelegt werden.
  • wenn einer der Partner eine eigene Firma hat

Der Ehevertrag regelt die güterrechtlichen Verhältnisse. Der Vertrag wird vor dem Notar geschlossen, wobei beide Ehepartner anwesend sein müssen. Die Kosten für den Notar richten sich nach dem Einkommensverhälnissen der Ehegatten, abzüglich der Schulden.

Was passiert, wenn Sie keinen Vertrag abschließen?

Haben sie keinen Ehevertrag abgeschlossen, tritt automatisch die sogenannte Zugewinngemeinschaft ein. Das bedeutet, dass alles, was jeder Partner bereits vor der Ehe besitzt, auch weiterhin sein Eigentum bleibt. Alles was während der Ehe an Besitz und Vermögen hinzu kommt, der sogenannte Zugewinn, muss im Falle einer Scheidung aufgeteilt werden.

Gütertrennung:

Dieser Güterstand kann vertraglich vereinbart werden. Hier behält jeder, was er in die Ehe mit eingebracht hat aber auch, was er während der Ehe dazu gewonnen hat. Ehepartner, die kein eigenes Vermögen haben und sich während der Ehe um die Kinder gekümmert haben, ist von dieser Regelung allerdings abzuraten. Bei einer Trennung, hätten Sie keinerlei Anspruch auf das Vermögen, was der Ehepartner während der Ehe erworben hat. Vertraglich kann auch nicht nur auf den Zugewinn, sondern auch auf den Versorgungsausgleich und nachehelichen Unterhaltsanspruch verzichtet werden. Allerdings ist dies natürlich ebenfalls für den nichtberufstätigen Ehepartner, der die Kinder versorgt, nicht sinnvoll.

Gütergemeinschaft:

In der Gütergemeinschaft wird alles, was bereits in die Ehe eingebracht wird, und alles, was während der Ehe dazu gewonnen wird geteilt.

Zusätzlich zu den fixen Formen, können natürlich auch viele Details in einem Ehevertrag festgelegt werden:

  • Selbstständige können festlegen, dass alle in der Firma gemachten Gewinne aber natürlich auch Verluste im eigenen Besitz bleiben.
  • Der finanziell bessergestellte Ehepartner, kann bei einer Trennung, unter Umständen seine Unterhaltsverpflichtungen einschränken.
  • Waren die Ehepartner schon mal verheiratet und bringen Kinder in die neue Ehe, kann der nicht-leibliche Vater bzw. die nicht-leibliche Mutter, vertragliche Versorgungsleistungen regeln. Durch einen Ehevertrag kann man allerdings nicht die Unterhaltszahlungen an die Kinder aus einer früheren Ehe sowie den geschiedenen Ehepartner beeinflussen. Vor dem Gesetz haben frühere Ehen den Vorrang gegenüber der Späteren. Wer also einen geschiedenen Mann oder eine geschiedenen Frau heiratet, muss damit rechnen, dass er selbst für die finanzielle Unterstützung der ersten Familie aufkommen muss. 
  • Leben Eltern oder Schwiegereltern im Haus oder werden Verwandte finanziell unterstützt, kann auch das in einem Ehevertrag festgehalten werden.

In einem Ehevertrag können natürlich auch Einzelregelungen - ähnlich wie im Testament - für bestimmte wichtige kleinere und größere Besitztümer geregelt werden. Sprechen Sie auf jeden Fall mit einem Notar, der sich mit Eheverträgen auskennt und lassen sich beraten.

Ein Ehevertrag wird auf eine bestimmte Zeit abgeschlossen oder bis zur Scheidung bzw. den Tod eines Partners. Sicherlich möchte man nicht an den Tod eines Partners denken, dennoch ist es wichtig, auch für diesen Fall vorzuplanen, damit der überlebende Partner gut versorgt ist.