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Das Namensrecht in der Bundesrepunlik Deutschland ist mittlerweile recht kompliziert geworden, hat aber dafür auch einige Vorteile hinzugewonnen. Das sogenannte geschlechtsneutrale Namensrecht gilt seit dem 1. April 1994 und bietet dem Ehepaar eine Vielzahl von Möglichkeiten.
Wer die Wahl hat,...Die erste Variante ist, daß sich die Partner auf einen Namen einigen, so daß der Name der Frau oder des Mannes zum gemeinsamen Familienname wird. Es kann aber auch jeder seinen Namen behalten, allerdings muß spätestens bei Geburt des ersten Kindes der sogenannte Familienname definiert werden. Alle Kinder erhalten den Familiennamen als Nachname, dieser darf jedoch kein Doppelname sein. Ein Partner kann bei der Hochzeit sich auch einen Doppelnamen geben, die Kombination der Nachnamen von Braut und Bräutigam. Die Reihenfolge der Namen ist frei wählbar. Der Doppelname kann später auch wieder abgelegt werden. Speziell Frauen, deren beruflicher Erfolg stark mit Ihrem Namen in Verbindung stehen, behalten Ihren Namen oder legen sich einen Doppelnamen zu. Doppelname sind mittlerweile wieder etwas aus der Mode gekommen, da sie doch z.T. recht umständlich zu handhaben sind. Andere Gründe können sein, daß Ihr Name sonst ausstirbt oder ihr Name einfach netter klingt als sein Name. Trotz der Vielzahl von Möglichkeiten, entscheiden sich heute noch die Mehrheit der Ehepaare für die herkömmliche Namensgebung, d.h. sie übernimmt seinen Namen.
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